Diese Qualitätsvereinbarung für in einem Auftragsfertigungsunternehmen (CMO) hergestellte Arzneimittel definiert die GMP-Verantwortlichkeiten, Qualitätsaktivitäten und Compliance-Verpflichtungen zwischen dem Produkteigentümer (Käufer) und einem CMO. Sie gewährleistet die Einhaltung regulatorischer Vorgaben, die Produktqualität und eine klare Verantwortlichkeit während der gesamten ausgelagerten Fertigung gemäß EU-GMP, WHO-GMP und den geltenden regulatorischen Anforderungen .
Qualitätsvereinbarung für Arzneimittelprodukte…
Das Dokument ist professionell verfasst und zu ca. 95 % vorausgefüllt; vor der Unterzeichnung müssen lediglich noch firmenspezifische Angaben ergänzt werden.
Die Vereinbarung wurde für Biotech- und Pharmaunternehmen entwickelt, die die Bereiche Herstellung, Prüfung, Verpackung und Lagerung auslagern, und definiert klar die Verantwortlichkeiten für Abweichungen, Änderungskontrolle, Chargenfreigabe, Beschwerden, Rückrufe, Audits und behördliche Inspektionen.
Beinhaltet:
• Aufteilung der GMP-Verantwortlichkeiten zwischen KÄUFER und LIEFERANT (CMO).
• Überwachung von Herstellung, Verpackung, Prüfung und Lagerung
• Anforderungen an die Chargenfreigabe und die sachkundige Person (QP)
• Abweichungs-, OOS-, CAPA-, Beschwerde- und Rückrufmanagement
• Änderungsmanagement und Kommunikation mit Aufsichtsbehörden
• Prüfungsrechte und Inspektionsabwicklung
• Detaillierte Verantwortlichkeitsmatrix und strukturierte AnhängeWarum das wichtig ist:
Eine solide Qualitätsvereinbarung ist eine regulatorische Voraussetzung bei der Auslagerung von GMP-Aktivitäten. Diese Vorlage gewährleistet eine inspektionsbereite Dokumentation, klare Richtlinien und eine effektive Qualitätsüberwachung der CMO-Abläufe.
Qualitätsvereinbarung für ein im Auftrag hergestelltes Arzneimittel
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